Finanz- und Versicherungs-News

Schutz für Wohnmobil und Camper

Schutz für Wohnmobil und CamperDer Urlaub in den eigenen fahrenden Wänden liegt voll im Trend. Immer mehr Menschen suchen die Erholung per Wohnmobil oder Camper in der Natur. Als flexible Rundtour oder länger an einem festen Standort – bereits jeder fünfte Bundesbürger campt wenigstens einmal pro Jahr.  Vor allem für Familien und Senioren wird diese Art von Urlaub immer interessanter, wie die Stiftung für Zukunftsfragen in einer Umfrage feststellte. Dieser Boom sorgt a...mehr ]

Unfallschutz rund um die Uhr

Unfallschutz rund um die UhrJedes Jahr erleiden rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Die meisten davon passieren in der Freizeit oder zu Hause und damit genau dort, wo die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung (GUV) nicht mehr leistet. Die GUV kommt nur dann für einen Schaden auf, wenn der Unfall auf der Arbeit (bei Kindern in der Schule oder Kindergarten) oder auf den direkten Wegen dorthin oder von dort nach Hause passiert. Bei Unfällen im Haushalt, in der Freizeit oder be...mehr ]

Berufsstart erfordert Versicherungs-Check

Berufsstart erfordert Versicherungs-CheckIn wenigen Wochen startet für viele Jugendliche und junge Erwachsene ein neuer Ausbildungsweg. Die Schule ist beendet und die erste Berufsausbildung bedeutet den nächsten Schritt zur Selbstständigkeit. Mit Beginn einer Ausbildung ergeben sich auch beim Versicherungsschutz ein paar Änderungen, die Eltern und der „Neu-Azubi“ kennen sollten. Kranken­ver­si­che­rungWer eine Ausbildung beginnt, ist nicht mehr über die Eltern familienversicher...mehr ]

Alters­vorsorge: Höchstrechnungszins steigt ab 2025

Altersvorsorge: Höchstrechnungszins steigt ab 2025Nach über 30 Jahren steigt zum 1.1.2025 der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung. Das sind gute Nachrichten für Sparer – der Zins liegt aktuell noch bei 0,25 Prozent, ab dem kommenden Jahr steigt er auf 1,0 Prozent. Möglich ist das, weil auch die Zentralbanken den Leitzins nach Jahren der Nullzinspolitik wieder angehoben haben. Was ist der Höchstrechnungszins?Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ist der maximale Zinssa...mehr ]

Gerade junge Leute brauchen den Berufsunfähigkeitsschutz

Gerade Berufsseinsteiger haben noch wenig oder gar keine Beiträge ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt. Bei frühzeitiger Berufsunfähigkeit etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit besteht deshalb kaum Anspruch auf gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Weg zum Sozialamt oft unumgänglich. Immerhin jeder Vierte wird heutzutage vor E...mehr ]


Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft:
Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.

Mehrfachagent im Auftrag verschiedener Versicherer:
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt. Im Gegensatz zum Ver­sicherungs­makler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Der Ver­sicherungs­makler vertritt die Interessen des Kunden:
Der Ver­sicherungs­makler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Ver­sicherungs­makler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige Versicherungsangebote. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision vom jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.


Welche Policen brauchen junge Familien?

Welche Policen brauchen junge Familien?

Wer eine Familie gründet, übernimmt Verantwortung – auch finanziell. Einige Versicherungen sind für junge Familien besonders wichtig. Dazu gehören Privathaftpflicht und Risiko­lebens­ver­si­che­rung, aber auch ein guter finanzieller Schutz bei Berufs­unfähig­keit. Die private Haft­pflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die man Dritten unabsichtlich zufügt. Und die können ins Geld gehen – wenn man beispielsweise in der Mietwohnung eine brennende Kerze vergisst und das ganze Haus abbrennt. Der Lebenspartner und die Kinder können ohne Mehrbeitrag mitversichert werden, wenn ein Partner eine Privathaftpflicht besitzt. Im Regelfall müssen Partner und Kinder ausdrücklich in die Police eingetragen werden. Deshalb umgehend beim Versicherer Mitteilung machen, sobald man mit dem Partner zusammenzieht oder Kinder kommen. Besitzen beiden Partner eigene Policen, kann eine gekündigt werden. Gerade Eltern sollten keinesfalls auf eine Privathaftpflicht verzichten, denn Kinder und Jugendliche verursachen überdurchschnittlich viele Sachschäden.

Dass ein Elternteil frühzeitig verstirbt, ist niemandem zu wün­schen, kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Gerade junge Menschen haben in diesem Fall meist nur geringe Ansprüche auf gesetzliche Hinterbliebenenrente. Für junge Familien ist deshalb eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung unverzichtbar. Die Versicherungssumme sollte ausreichen, um der Familie finanzielle Sicherheit zu geben, bis die Kinder voraussichtlich eigenes Einkommen erzielen. Faustregel: Eine Todesfallsumme von mindestens 200.000 Euro vereinbaren, je nach Alter und Zahl der Kinder besser mehr. Jeder Vierte wird heute vorzeitig berufsunfähig – mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung ist man auch in diesem Fall finanziell gewappnet. Weil man als junger Mensch noch nicht jahrzehntelang hohe Rentenbeiträge eingezahlt hat, reicht die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente im Invaliditätsfall meist nicht annähernd aus, um die Kosten der jungen Familie zu decken. Finanzielle Not ist oft vorprogrammiert. Die private Berufs­unfähig­keitsversicherung springt immer dann ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann. Faustregel: Mindestens eine Berufs­unfähig­keitsrente von 80 Prozent des letzten Monatsnettoeinkommens ver­sichern, sofern keine andere wirtschaftliche Absicherung besteht.

Wer die Kosten einer echten Berufs­unfähig­keitsversicherung scheut oder wegen schwerer Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz bekommt, kann auf eine private Unfall­ver­si­che­rung ausweichen. Die ist deutlich günstiger als eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu haben. Die vereinbarte Unfallrente bekommt man aber nur dann, wenn man tatsächlich wegen der Folgen eines Unfalles arbeitsunfähig wird. Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keitsversicherung hat man keinen Anspruch auf Leistungen, wenn man an einer schweren körperlichen Krankheit leidet oder seinen Beruf wegen einer seelischen Erkrankung nicht mehr ausüben kann.